Roland Reuß in der FAZ zum vorgeschlagenen gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrecht:
Was ist mit „unabdingbarem Zweitveröffentlichungsrecht“ gemeint? Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hatte in ihrer Stellungnahme zur Prüfbitte des Bundesjustizministeriums den Köder ausgeworfen: „Als zwingende Regelung im Urhebervertragsrecht sollte wissenschaftlichen Autoren nach einer angemessenen Embargofrist ein unabdingbares und formatgleiches Zweitveröffentlichungsrecht für ihre Aufsätze und unselbständig erschienenen Werke eingeräumt werden. Dieses Zweitveröffentlichungsrecht, das für den Wissenschaftler keine Pflicht bedeutet, ist notwendig, um ihn in seiner Verhandlungsposition gegenüber großen wissenschaftlichen Verlagen zu stärken. Der Wissenschaftler erhält durch das Zweitveröffentlichungsrecht die Möglichkeit, selbst über den Grad der Sichtbarkeit seiner Forschungsergebnisse zu entscheiden. Er übt dabei in besonderer Weise das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus.“
Was hier pathetisch gefordert wird, schwächt in Wahrheit die Position des Autors. Denn wenn der Autor einem Verlag, der in seine Publikation investiert, kein zeitlich begrenztes ausschließliches Nutzungsrecht mehr anbieten kann, wird seine Souveränität nicht gestärkt, sondern beschnitten. Er verliert seine Vertragsfreiheit. Das Investitionsrisiko des Verlags wird zu groß und dem Autor wird nur übrig bleiben, seine unlektorierten und unbeworbenen Schriften im ach so überschaubaren Netz allein „sichtbar“ zu machen.
Man sieht sie förmlich vor sich, die Verlage, wie sie nach Inkrafttreten einer solchen Regelung keinerlei Schriften mehr veröffentlichen, weil durch die drohende Zweitveröffentlichung nach der Embargofrist das wirtschaftliche Risiko untragbar geworden ist. Niemand wird mehr Gedrucktes kaufen, weil alle auf die zeitversetzte Zweitveröffentlichung des Autors warten. So wie es bekanntlich heute schon so ist, dass nichts Gedrucktes verkauft wird, was gleichzeitig - etwa im Wege des "grünen Weges" - frei im Netz verfügbar ist.
Man fragt sich: glaubt Roland Reuß wirklich, was er da schreibt? Hilft er seiner Sache mit einer derartig hanebüchenen Argumentation?
Dieser Kommentar bringt eine weitere wichtige Erkenntnis in Erinnerung:
Zudem wird das „Investitionsrisiko“ der Verlage in der Masse der Publikationen immer auf den Autor abgewälzt, er ist es, der Drittmittel und Publikationskostenzuschüsse einwirbt, er ist es, der die ersten Exemplare seiner Veröffentlichung finanziert, und vom Verlag nur selten und kaum kostendeckende Erlöse zurückfließen. Würden Verlage bei Dissertationen, Tagungsbänden und anderen Erzeugnissen das volle Publikationsrisiko übernehmen und ein angemessenes Autorenhonorar zahlen, wäre die Argumentation zugunsten ausschließlicher Verwertungsrechte wenigstens nachvollziehbar, so aber ist die ewige Mär nur ärgerlich, denn wissenschaftliche Autoren und Herausgeber treten ohne Honorar alle Rechte ab und übernehmen – neben dem Lektorat – selbst auch einen Gutteil der Publikationskosten.
Hierzulande werden Blogs dagegen kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt, weder von Anwälten noch von Rechtswissenschaftlern. [...]
In den Vereinigten Staaten sei die juristische Blogkultur dadurch befördert worden, dass die Amerikaner ein stärkeres politisches Grundrechtsverständnis und die Verfassungsrechtler weniger Scheu vor der Beteiligung an politischen Kontroversen hätten. Da die Rechtswissenschaften in den Vereinigten Staaten methodologisch stark fragmentiert und die Grenzen zu anderen Disziplinen überdies recht durchlässig seien, gebe es in den Vereinigten Staaten eine wissenschaftliche Debattenkultur, die zum Bloggen regelrecht einlade. Der Wahrheits- und Wissenschaftsanspruch der deutschen Staatsrechtslehre und die auf Homogenität zielende Dogmatik vertrügen sich mit der Blogkultur, die ja von Opposition, Spontaneität und Zuspitzungen lebe, weniger gut.
Das trifft sicher nicht nur auf das Verfassungsrecht zu.
Nachtrag: Auch einige Blawgerkollegen haben sich des Themas angenommen, siehe hier, hier und hier.
Unter dem Namen @martinagedeck wird auf Twitter live über die Präsidentenwahl berichtet - auch Indiskretes und falsche Vorab-Ergebnisse. Martina Gedeck ist tatsächlich Wahlfrau in der Bundesversammlung. Doch jemand treibt ein böses Spiel mit ihrem Namen.
Heute war der Verkaufsstart für das neue iPhone 4. Wer sich heute auch wirklich eines beschaffen wollte, brauchte äußerst starke Nerven. Sämtliche T-Punkte gaben im Vorfeld an, gar keine "frei verkäuflichen" (=ohne Reservierung erhältlichen) iPhones mehr zu haben. Einzig der Apple-Store in Frankfurt sagte am Vortag, dass es ein begrenztes Kontigent dort gäbe, man jedoch zeitig auftauchen müsse. Wer diesen Rat beherzigt hat, war gekniffen. Um 8 Uhr begann der Verkauf und einige Fans waren bereits am Vortag angereist. Dennoch war die Schlange sehr überschaubar. Problematisch war nur, dass es bei der Aktivierung Probleme gab und somit jeder iPhone-Kauf ca. 30-50 Minuten dauerte.
Das Beschaffungsproblem blieb allerdings nicht die einzige Schwierigkeit. Zahlreiche Käufer klagen über gelbe Flecken im Display und Empfangsprobleme. Auch das ...jurabilis! vorliegende iPhone 4 zeigt diese Fehler. Die Flecken lassen sich leider nur schwer fotografieren. Dennoch sind sie auf den letzten beiden Bildern erkennbar.
Probleme gibt es auch beim Empfang. Beim neuen iPhone sind die Antennen in der Metallumrandung des Handys verbaut. Hält man das iPhone nun in der Hand, nehmen die Empfangsbalken stetig ab. Legt man es wieder aus der Hand, nehmen die Balken zu.
Laut den ersten Verlautbarungen im Netz, soll es sich hierbei nur um ein Softwareproblem handeln. Der Empfang würde sich tatsächlich nicht verschlechtern, nur die Balken würden abnehmen. Im Verlauf des Tages gab es bereits ein erstes Update von Apple, was -jedenfalls bei dem hier vorliegenden iPhone- nicht geholfen hat. Hinzu kommt, dass es bei dem uns vorliegenden Telefon immer wieder zu Gesprächsabbrüchen und Verbindungsfehlern kommt.
Hinsichtlich der Flecken gab ein "Apple Insider" zuletzt an, dass sich das Problem womöglich selbst lösen könnte. Die Flecken sollen durch den schnellen Produktionsprozess enstanden sein, der nicht genug Zeit für die Oxidation der gebrauchten Komponenten gelassen habe. Nach ein paar Tagen Nutzung, soll diese dann vollständig abgeschlossen sein, so dass die Flecken wieder verschwinden.
Ich werde berichten, wie es mit dem hier vorliegenden Handy weiter geht.
Google's affection for our canine friends is an integral facet of our corporate culture. We like cats, but we're a dog company, so as a general rule we feel cats visiting our offices would be fairly stressed out. For more on this, see our Dog Policy.
Eine schöne Urteilsbesprechung des Kollegen Sebastian Dramburg zu dem Thema Haftung für fremde RSS-Feeds findet sich heute in der deutschen Ausgabe der Financial Times Deutschland. Anlass ist ein aktuelles Urteil des LG Berlin von vor zwei Monaten. Wer die Thematik vertiefen will, findet hierzu inzwischen die Dissertation des Herausgebers dieses Blogs online.
Welchen Eindruck macht es da wohl, wenn statt des erfahrenen Rechtsanwalts (man möge mir den Eindruck verzeihen) dauernd ein juristisches Grünschnabel bloggt? Sieht so das Aushängeschild der Kanzlei aus?
Nein, möglicherweise nicht. Manche Anwälte setzen deswegen auf Ghostwriter. Mir persönlich gefällt die transparente Version besser.
Als Grünschnabel bitte ich in einem anderem Punkt um Nachhilfe:
Auch zeigt sich immer wieder, dass häufig nicht klar erkennbar ist, dass der betreffende Autor des Kanzleiblogs gar kein Rechtsanwalt ist, was zu regelmäßigen Falschbezeichnungen durch Dritte führt. Berufsrechtlich nicht unbedenklich.
Was kann der Blawger dafür, dass ein Dritter glaubt, er sei Anwalt? Gilt das Berufsrecht auch für nicht zugelasse Blawger?
So lautete der fett gedruckte erste Satz eines Schreibens, das ich vor einigen Tagen von einer Freundin erhielt und das sie wiederum von einem Inkassounternehmen bekommen hatte. Was war passiert? Wieder mal war jemand so doof, sich irgendwo im Internet auf der Suche nach dem Adobe Reader auf einer Abzockerseite anzumelden -so dachte ich jedenfalls zunächst.
Das Inkassounternehmen will also (neben der ca. 60 EUR Hauptforderung) 12% Verzugszinsen, 5 EUR Mahnkosten, 12 EUR Lastschriftkosten und ca. 70 EUR Inkassokosten. Diese Forderungen werden im gängigen Urteilsstil nur begründet mit "(BGB §284, 286)". Daneben noch reichlich Drohungen mit Kreditauskunfteien, Lohn-, Renten-, Arbeitslosengeldpfändungen, Vertragsanwälten, Gerichtsvollziehern, der Staatsanwaltschaft etc.
Ein Blick auf die restliche Internetseite des Inkassounternehmens machte mir ziemliche Angst. Forderungen würden "konsequent verfolgt", Briefe "gerichtsfest zugestellt" und Mahnungen "verzugsbegründend ausgeführt". Profis also, keine Frage.
Auf der zweiten Seite des Schreibens kam aber eine Überraschung. Es ginge um ein Gewinnspiel, das telefonisch "beauftragt" worden sein soll. Selbiges Telefonat soll, natürlich nach ausdrücklicher Zustimmung, aufgezeichnet worden sein und wird unter beigefügtem Link als MP3 zur Verfügung gestellt. Ich lade mir die MP3 runter und kann dort einen netten Plausch hören. Bemerkenswert hierbei war, dass sämtliche Zustimmungen mit einem "Ja" abgegeben worden sein sollen, das sich stets identisch anhört und nach der Tonfarbe zu dem eingänglichen "Ja" passt, das der Angerufene beim Abheben des Hörers abgegeben hat. Hinzu kam, dass das Gespräch mehrfach abgehackt wirkte, fast so, als wäre es zusammengeschnitten. Außerdem kam mir die Stimme der Gegenseite überhaupt nicht bekannt vor.
Nach dem Lesen des letzten (unfreundlichen) Satzes im Brief, stellte sich eine Art "Anwaltsklausurgefühl" bei mir ein. Gutachten? Zweckmäßigkeitserwägungen? Geeignete Reaktion?
Nach einigem Nachdenken habe ich mich dafür entschieden, ein paar alte Seinfeld-Folgen zu schauen und den Quatsch zu ignorieren. Zweckmäßigere und/oder geeignetere Reaktionen konnte ich mir einfach nicht vorstellen.
Wenn sich der Unsinn mit den Inkassounternehmen in Zukunft so weiter entwickelt, könnte man hier auch neue Geschäftsfelder erschließen. Ich denke da an eine Art "Anti-Inkassounternehmen", dessen Tätigkeit sich auf die Zusendung eine Schreibens mit dem Inhalt "NIX GIBBET!!!" beschränkt. Hierfür könnte man dann schlanke 9,99 EUR verlangen. Mir fehlt dafür allerdings ein wenig Startkapital (Firmenlogo, Internetseite, Briefpapier, Gesellschaftsgründung etc.). Hat jemand Interesse?
Einen Monat nach dem Start informierte heute die Website JUSMEUM.de per Newsletter erstmals über die bisherigen Updates - es hat sich schon einiges getan: Die Netzwerkfunktionen wurden um eine Community-Startseite bereichert, wo man die Kommunikation des gesamten Netzwerks verfolgen kann. Neu ist auch die Kommentarfunktion zu allen Postings. Das war wichtig und macht die Seite lebendiger, wie man an den Diskussionen erkennt, die sich rund um einzelne Postings entfalten. Neu ist auch, dass JUSMEUM nun Gesetze anzeigt. Diese kann man "aufschlagen", d.h. durch Eingabe des Paragraphen und der Gesetzesabkürzung anzeigen lassen und über die Suche im Volltext durchsuchen. Geplant ist angeblich auch eine "Verzahnung" der Gesetze mit der Suche. Man darf gespannt sein, wie sich das darstellen wird, schließlich stellt sich die Suche ja als Kernkompetenz von JUSMEUM dar. Eine Anmeldung lohnt sich jedenfalls, die Mitgliederzahlen steigen konstant, die Kommunikation auf der Seite nimmt zu und die Münchner arbeiten permanent an zusätzlicher Funktionalität.
Wolters Kluwer und Spiegel Online bieten ab sofort unter www.lto.de aktuelle juristische Informationen. Das Angebot ist nun gestartet, wie der Newsletter verkündet:
Die Legal Tribune ONLINE ist zentraler Anlaufpunkt für alle Informationen rund um Job, Wissen und Leben: Das kostenlose, täglich aktualisierte Angebot bietet neben juristischen Hintergrundanalysen, Branchen-News und Praxiswissen insbesondere auch Lifestylethemen und einen laufend aktualisierten Nachrichtenüberblick, der vom Kooperationspartner SPIEGEL ONLINE geliefert wird.
Auf den ersten Blick ein interessantes Angebot. Hoffentlich sind die Artikel gründlicher recherchiert, also so mancher SPon-Artikel bisher zu juristischen Themen. Wobei die Konkurrenz vom FOCUS sich momentan auch nicht wohltuend abhebt. Dennoch lässt der Mix von "Praxiswissen" und "Lifestylethemen" schon mal kritische Gedanken entstehen.
Ein Rätsel blieb es auch, warum eine Tante aus dem ZDF-Fernsehgarten, die zum Thema nichts zu sagen hatte und offenbar nur daran erinnern sollte, dass es den ZDF-Fernsehgarten gibt, an der Runde teilnehmen musste. Vielleicht war das ein Ablenkungsavatar von Google.
Feiertage laden bekanntlich dazu ein, sich über dies und das vertieft Gedanken zu machen. Anlässlich eines anstehenden "Aufsatz"-Projektes zur deutschsprachigen Blawg-Landschaft ist nun die Frage aufgekommen, wieso es hierzulande immer noch keine Blawgs gibt, die von Großkanzlei-Anwälten verfasst sind und die sich mit Großkanzlei-Sorgen und -Nöten befassen. Studenten und Referendare sind mittlerweile gut etabliert, die Strafverteidiger bauen ihre Dominanz unter den (meist Einzel-)Kanzleiblogs immer weiter aus, nur die Großkanzleikultur hat noch keine würdigen Vertreter hervorgebracht.
Wer hierzulande über die Preisgestaltung bei Juris und Co. jammert, sollte zur Beruhigung bisweilen einen vergleichenden Blick in die USA werfen. Dort sind jetzt die Preise für WestlawNext durchgesickert. Diesem Bericht zufolge kann dort jede Stunde Recherche mit bis zu 3.400 Dollar zu Buche schlagen (siehe auch diese "simple charts"). Die neue Preisstruktur wird in der Blawg-Welt bereits heftig kommentiert.
The company is creating a "collaborative research program to explore the digital humanities using the Google Books corpus," according to a call for proposals obtained by The Chronicle. Some of Google's academic partners say the grant program marks the company's first formal foray into supporting humanities text-mining research.
The call went out to a select group of scholars, offering up to $50,000 for one year. Google says it may choose to renew the grants for a second year. It is not clear whether anybody can apply for the money, or just the group that got the solicitation.
To date, Google has digitized more than 12 million books in over 300 languages, an enormous increase in digital content that Google says will open up "new avenues of literary research." Libraries at Stanford University, the University of Michigan, and the University of Oxford are some of those that have collaborated with Google's controversial project.
Unter dem Titel "Das Internet - (k)ein rechtsfreier Raum?" fand am 24. März 2010 der vierte gemeinsame Kongress des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft und der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) aus dem Beck-Verlag unter der Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Bundesministerium der Justiz statt. Freier Raum war leider tatsächlich Mangelware, mit 160 Teilnehmern war die Veranstaltung ausgebucht.
Nachfolgend finden Sie einen Kongressbericht, einige der gezeigten Vortragsfolien und Links zu einigen Videoaufzeichnungen vom Kongress.
Lange hat die bibliophile Fachwelt darauf gewartet, endlich meldet Google Vollzug: Google Books in 3D, die beste Erfindung seit dem Streusalz. Auf diese Weise erhält selbst das hohlste Pamphlet ungeahnte Tiefe!
In 1995 Microsoft released the font Comic Sans originally designed for comic book style talk bubbles containing informational help text. Since that time the typeface has been used in countless contexts from restaurant signage to college exams to medical information. These widespread abuses of printed type threaten to erode the very foundations upon which centuries of typographic history are built.
While we recognize the font may be appropriate in a few specific instances, our position is that the only effective means of ending this epidemic of abuse is to completely ban Comic Sans.
We understand font selection is a matter of personal preference and that many people may disagree with us. However, if you agree with our position, you can sign the online petition to ban comic sans.
This blog is written by a coalition of lawyers dedicated to exposing the "law school scam." In particular, we are interested in exposing the dramatic oversupply of lawyers, and how that oversupply has been caused by bogus employment and income/salary statistics used by most law schools to induce applicants to apply to law school. Also, we are concerned with how the legal establishment is complicit in this "law school scam."
Liebe SV, ich muss meinem Unmut über das Intranet, das, wie ich finde, symptomatisch für die Entwicklung an der Law School steht, etwas Luft verschaffen. Nicht nur, dass sich Wahlen nicht über das Intranet ausführen lassen und es ständig den Geist aufgibt; wie ich selbst feststellen musste, lassen sich nicht einmal Noten korrekt, also in 0,5er-Schritten, darstellen. Es wird so viel Geld für Mitarbeiter in Bereichen wie Merchandise oder ähnlichem ausgegeben (manche würden wohl sagen: zum Fenster rausgeschmissen), dass man sich ernsthaft fragen muss, ob dieses Geld nicht sinnvoller für die Kernaufgaben einer Hochschule (wie ein funktionsfähiges Intranet) ausgegeben werden könnte.
Das ist ein Zustand, der meines Erachtens so nicht haltbar ist und der nicht nur bei mir für Bedenken im Hinblick auf die Zukunft unserer Hochschule sorgt. Die Law School hat sich immer damit gerühmt, den Studierenden die bestmöglichen Studienbedingungen zu bieten, angetrieben von dem Wunsch, es besser zu machen als die anderen juristischen Fakultäten. Die haben das Signal vernommen und in den letzten Jahren konstant aufgeschlossen (die HU ist nur ein Beispiel).
Wenn die Law School an dem Kurs der letzten Jahre festhält, der in meinen Augen vor allem von einem “Weiter so” gekennzeichnet ist, werden sich in Zukunft immer weniger Leute finden, die bereit sind, die stetig steigenden Studiengebühren zu bezahlen und wir werden schlicht zu einer Hochschule der Besserverdienenden werden.
Die Kommentare legen den Blick frei auf eine erfrischend offene Diskussionskultur.
Hat jemand Zahlen zu dem von vielen Diskussionsteilnehmern angesprochenen "Problem" der stetig schlechter werdenden Noten der Absolventen im staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung?
Kommentare
Mo, 28.05.2012 11:14
Zu 2.: Die [...]
Mo, 28.05.2012 10:22
In Sachen G [...]
Mo, 28.05.2012 10:04
Gilt Punkt [...]
So, 27.05.2012 21:09
Typo: Frau [...]